#121 Mit Dr. Kirsten König von Pinsel zu Paragrafen

 

Urheberrecht, Verträge und digitale Präsenz


Dr. Kirsten König in Aktion mit ihrem Quartett “Frollein Sax”

Eine Anwältin, die auch Musikerin ist

Was hat eine Jazz-Saxophonistin mit komplizierten Gesetzesparagrafen zu tun? Mehr, als man vielleicht denkt. In Folge #121 des Atelier Talk Kunstpodcasts spreche ich mit Dr. Kirsten König, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht. Und zugleich mit einer leidenschaftliche Musikerin!

In unter einer Minuten waren wir beim Du…und vielleicht hatte das ja auch mit dieser besonderen “Mischung” zu tun. Kirstens Verbindung aus juristischer Expertise und künstlerischem Verständnis macht unser Gespräch zu etwas ganz Besonderem: Hier erklärt eine Anwältin nicht von außen, wie das Recht funktioniert, sondern als jemand, der die Realität von Kreativen selbst kennt und erlebt.

Recht als Basis für Freiheit

Urheberrecht und Verträge sind Themen, die Viele einschüchtern und gelegentlich sogar als Hindernis in unserem freien Schaffen empfinden. Genau hier setzt das Gespräch an. Mit anschaulichen Beispielen nimmt Kirsten König die Angst vor dem „Paragrafen-Dschungel“ und zeigt, dass rechtliche Klarheit am Ende nicht einengt, sondern Freiheit und Sicherheit schafft.

Urheberrecht made in Germany

Ein zentraler Punkt unseres Gesprächs ist das deutsche Urheberrecht, das im internationalen Vergleich als besonders urheberfreundlich gilt. Während im angloamerikanischen Raum das „Copyright“ stark an der reinen Verwertbarkeit von Kopien orientiert ist, stellt das deutsche Recht die Person des Urhebers in den Mittelpunkt. Dabei bleiben Werke untrennbar mit ihren Schöpfer:innen verbunden. Und genau diese Bindung gibt Künstler:innen Rechte, die sie gar nicht immer kennen. So schützt das Urheberpersönlichkeitsrecht zum Beispiel die Integrität eines Werkes auch dann, wenn es längst verkauft oder lizenziert ist. Kirsten erläutert praxisnah, was das bedeutet.

Faire Vergütung für Kreative

Besonders eindrucksvoll erklärt sie die Paragraphen § 32 und § 32a. Klingt trocken, hat aber enorme Bedeutung für Kunstschaffende: Sie garantieren, dass Urheber:innen für ihre Arbeit angemessen vergütet werden müssen – und zwar nicht nur zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Damit richtet das Gesetz den Blick auf Fairness und schützt Kreative davor, „über den Tisch gezogen“ zu werden. Es lohnt sich unbedingt Dr. Kirsten König hier zuzuhören, für mich jedenfalls war das ein echter Aha-Moment!

Alltagssituationen aus der Kunstwelt

Immer wieder geht es in unserem Gespräch um konkrete Situationen aus dem Künstler:innen Alltag, die wir alle kennen: Was bedeutet es, wenn eine Galerie meine Bilder ausstellt? Wann handelt es sich um die Nutzung von Rechten, wann um den reinen Verkauf eines Gegenstandes? Warum reichen ein Handschlag oder ein lockerer E-Mail-Austausch oft nicht, wenn man langfristig professionell arbeiten möchte? Und weshalb ist es kein Zeichen von Misstrauen, sondern von Seriosität, wenn Künstler:innen auf klaren Verträgen bestehen?

Social Media und digitale Stolperfallen

Dann kamen wir zu einem Thema, das bestimmt Vielen nicht bewusst ist: Das Urheberrecht beim Posten auf Social Media! Denn wer eigene Werke auf einer Website oder bei Instagram zeigt, hat zwar das Urheberrecht unmittelbar auf seiner Seite, doch sobald fremde Bilder oder Texte auftauchen, wird es kompliziert. Ein einfaches „Credit-Geben“ reicht da nicht aus - wusstest du das??? Kirsten schildert eindringlich, wie schnell es zu Abmahnungen kommen kann, wenn Inhalte ohne Erlaubnis repostet oder geteilt werden. Ein wichtiger Punkt ist hierbei das Impressum beim eigenen Internetauftritt. Hör dir an, was genau sie empfiehlt, dass wir es nicht auf die leichte Schulter nehmen.

Blick in die Zukunft: KI und Urheberrecht

Im letzten Teil unseres Gesprächs wagen wir einen Blick nach vorn – auf die Rolle der Künstlichen Intelligenz. Kann ein mit KI-generiertes Bild urheberrechtlich geschützt sein? Was passiert, wenn KI mit urheberrechtlich geschützten Werken trainiert wird? Wer profitiert, und wie kann man sicherstellen, dass die eigentlichen Urheber:innen beteiligt werden? Für viele Künstler:innen ist das mehr als eine theoretische Debatte – es geht um ihre berufliche Existenz.

Fazit

Das Gespräch mit Dr. Kirsten König, Anwältin und Musikerin in einer Person, zeigt: Recht ist keine lästige Pflichtübung, sondern ein zentraler Bestandteil professionellen künstlerischen Arbeitens für all diejenigen sind, die ihre Werke zeigen, verkaufen oder online verbreiten möchten. Für ihre fachlich fundierte und praxisnahe Expertise bin ich Dr. Kirsten König über wirklich dankbar. So einige der gestellten Fragen habe ich schon ganz lange mit mir herumgetragen und in anderen Bereichen hat sie mir echt die Augen geöffnet.


Nochmal hören:

In Folge #108 spricht Artmanagerin und freie Kuratorin Anh Nguyễn über die Kraft der inneren Einstellung und wäscht uns Künstler:innen ordentlich den Kopf - im positiven Sinne! Ich selbst beschäftige mich in Folge #79 mit dem Thema “Eigeninitiative”, welche für das Vorwärtskommen unerlässlich ist. Außerdem möchte ich Euch die Episode #91: “Denkst du schon solo-selbstständig…” ans Herz legen. Hier sprechen Benjamin Thaler und Simon Pfeffel über professionelles und überzeugendes Auftreten und zeigen Handlungsmöglichkeiten auf, die euch unterstützen können. Und wenn Ihr noch nicht genug habt, hört doch auch noch in Folge #66 Ina Roß, wie überlebe ich als Künstler:in? rein.


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Manuel Koch und seinem Salon Schinkelplatz

Die schönste Rendite ist die Freude an der Kunst“ sagt Manuel Koch. Als Kunstkenner, Sammler und Finanzexperte weiß er, wovon er spricht.

Die Freude, von der er spricht, ist sogar 3-fach:

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Link-Liste:

Außerdem:

Das Urheberrechtsgesetz: Paragraf 32, Absatz 1

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